AGB

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen (ALB) zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der YES Medical Device Services GmbH – Version 11.01.2016 –

I. Geltungsbereich

  1. Für die Lieferungen und Leistungen (im folgenden einheitlich „Leistungen“) der YES Medical Device Services GmbH, (im folgenden „YES MDS“), gelten ergänzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (ALB) für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen YES MDS und dem Käufer, Besteller oder Auftraggeber, nachfolgend einheitlich „Auftraggeber“ genannt. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen, Leistungsbedingungen und sonstige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt YES MDS nicht an, es sei denn, YES MDS hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie werden auch nicht durch eine Auftragsannahme Vertragsinhalt.
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn YES MDS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertragliche Leistung für den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt, Zahlungen annimmt oder Leistungen erbringt. Ein Schweigen seitens YES MDS‘ gilt nicht als Anerkennung. Spätestens durch Entgegennahme der von YES MDS erbrachten Lieferungen oder Leistungen bringt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen zum Ausdruck.
  3. Sind diese ALB durch rechtsgeschäftliche Einbeziehung Bestandteil von Verträgen mit dem Auftraggeber, gelten sie im Falle einer fortdauernden Geschäftsverbindung zwischen YES MDS und dem Auftraggeber auch für alle zukünftigen Verträge ohne erneute Einbeziehung bis zur Geltung neuer ALB der YES MDS.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen YES MDS und dem Auftraggeber getroffen wurden oder werden, sind in dem Angebot vom YES MDS und in den vorliegenden ALB schriftlich niedergelegt; Abweichungen hiervon sind aus Gründen der besseren Nachweisbarkeit grundsätzlich schriftlich festzuhalten.

II. Leistungsinhalte

  1. Art und Umfang der von YES MDS geschuldeten Leistungen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen, wobei auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Regelungen abzustellen ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Werden von YES MDS Leistungen erbracht, schuldet diese nur Dienste, nicht aber einen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Werden Änderungen der Regelungen, insbesondere der technischen Regelwerke (z.B. Gesetze, Verordnungen, Normen), während der Leistungserbringung vorgenommen, tritt damit keine Änderung der von YES MDS geschuldeten Leistungen ein. Die Vertragsparteien werden sich aber während des Zeitraums der Leistungserbringung, soweit möglich und bekannt, über die beabsichtigten oder vorgenommenen Änderungen gegenseitig informieren. Eine hierdurch notwendige Erweiterung oder Abänderung der Leistungsschuld durch YES MDS werden die Vertragsparteien einvernehmlich vereinbaren.
  4. Der Auftraggeber hat rechtzeitig alle für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch YES MDS notwendigen Maßnahmen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen (also bspw. auf technische Voraussetzungen hinzuweisen, die erforderlich sind).
  5. YES MDS ist – sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – dazu berechtigt, für die Erfüllung ihrer Pflichten aus den von den vorliegenden ALB erfassten Verträgen Unterauftragnehmer hinzuzuziehen.

III. Änderungen, Prüfparameter

  1. Notwendige Änderungen der Leistung von YES MDS, die für den Auftraggeber zumutbar sind, sind zulässig.
  2. Für den Fall fehlender oder fehlerhafter Informationen des Auftraggebers behält sich YES MDS vor, den Leistungsinhalt angemessen zu ändern. Hierdurch entstehende Nachteile, insbesondere wegen Kosten oder Schäden, fallen dem Auftraggeber zur Last.
  3. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Mess- oder Regelwerte oder sonstige Prüfparameter gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Prüfmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten die von YES MDS angewandten Prüfmethoden und Parameter.

IV. Angaben, Eigentum an Unterlagen

  1. Angaben zu Leistungen oder Produkten der YES MDS, insbesondere in ihren Prospekten, Katalogen, sonstigen Unterlagen und elektro-nisch dargestellten Medien, z.B. im Internet, insbesondere über Eignung und Verwendung unserer Leistungen und Produkte, enthalten für sich gesehen keine Zusicherungen und sind unverbindlich, sofern sie nicht in unserem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung der Leistungen, Produkte und Empfehlungen von YES MDS für die beabsichtigten und alle weiteren Verwendungszwecke zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Leistungen und Produkte der YES MDS.
  2. Berichte, Gutachten, Analyseergebnisse und andere Unterlagen sowie Modelle, Muster und alle sonstigen Gegenstände (im Folgenden ganz allgemein „Unterlagen“), die sich die Vertragsparteien wechselseitig zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellen, bleiben das Eigentum der zur Verfügung stellenden Vertragspartei und auf Anforderung an diese zurück zu senden. Die zur Verfügung stellende Vertragspartei behält sich hieran sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, vor, sofern in den individuellen Vertragsvereinbarungen nichts anderes vereinbart ist. Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie der jeweils anderen Vertragspartei übergeben wurden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vor der Weitergabe von Unterlagen an Dritte ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vertragspartei einzuholen, welche die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
  3. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er alle Rechte an den YES MDS übergebenen Unterlagen erworben hat und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Patentrechte verletzt bzw. nicht durch anderweitige Bindungen oder rechtliche Verbote an der Verwertung der Unterlagen gehindert ist. Der Auftraggeber wird YES MDS wegen Ansprüchen Dritter oder behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der vertraglichen Verwendung der an YES MDS übergebenen Unterlagen frei und klaglos stellen.

V. Leistungsfristen und -termine

  1. Leistungsfristen beginnen mit Zugang der schriftlichen Angebotsannahme seitens des Auftraggebers bei YES MDS, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Informationen oder Unterlagen; Entsprechendes gilt für Leistungstermine. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes wird der Leistungstermin hinfällig und ist neu zu vereinbaren.
  2. Der Beginn der vereinbarten Leistungsfristen setzt die vollständige Klärung aller für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände voraus. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von YES MDS bedingt insbesondere die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Ansonsten wird die Frist angemessen verlängert.
  3. Die von YES MDS genannten Leistungsfristen sind Zirka-Fristen, soweit der Leistungstermin nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde.

VI. Vergütung

  1. Die Preise richten sich nach dem Angebot. Für die Serviceleistungen seitens YES MDS gelten ihre aktuellen Servicesätze, deren Tarife durch den Auftraggeber bei YES MDS angefordert werden können, sofern in den individuellen Vertragsvereinbarungen nichts anderes vereinbart ist.
  2. Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen hat der Auftraggeber auch die mit der Leistung im Zusammenhang stehenden Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übersetzungen, Behördengebühren) und die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzliche Umsatzsteuer zu tragen.
  3. YES MDS ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Auftraggeber gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder vom Kunden sonstige Änderungen gewünscht werden.
  4. YES MDS ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zinsen werden hierfür nicht vergütet.
  5. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum, spätestens 14 Tage nach Eingang beim Auftraggeber fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Rabatte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

VII. Kaufvertragliche oder werkliefervertragliche Leistungen

Soweit die Leistungen von YES MDS aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Rahmen von Kaufverträgen oder Werklieferungsverträgen erbracht werden, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

  1. Die Angebote der YES MDS sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    Bei Online-Diensten ist YES MDS zu Änderungen und Abweichungen ihres Leistungsangebotes berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
  2. Im Falle einer Online-Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
    Bestellt der Auftraggeber auf elektronischem Weg, wird YES MDS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und YES MDS kommt mit der schriftlichen Annahme des Vertragsangebotes des Auftraggebers durch YES MDS oder mit Zugang der bestellten Ware bzw. der Online-Vertragsbestätigung beim Auftraggeber zustande.
  4. Sofern der Auftraggeber auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von der YES MDS gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäftsbedingungen per Email zugesandt.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der YES MDS. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der YES MDS zu vertreten ist.
  6. YES MDS liefert die Ware an die vom Auftraggeber in der Bestellung angegebene Adresse. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. YES MDS ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
  7. Mängelrügen wegen Transportschäden oder Unvollständigkeit der Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen, gerechnet vom Tag der Auslieferung an den Auftraggeber, schriftlich gegenüber YES MDS zu erheben.
  8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
  9. Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von YES MDS. Auch die Nutzungsrechte gehen insoweit erst mit vollständiger Zahlung der Forderungen über. Die gelieferten Sachen sind pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, YES MDS bei einem Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaigen Beschädigungen oder dem Untergang der Ware unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Einen Wechsel seines Sitzes hat der Auftraggeber YES MDS unverzüglich mitzuteilen.
  10. Für Mängel der Ware leistet YES MDS zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, ist der Auftraggeber zur Rückgewähr der mangelhaften Sache verpflichtet.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl grundsätzlich Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat YES MDS offensichtliche Mängel an den gelieferten Sachen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Warenverkauf ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gelten die Haftungsregelungen der Ziff. X und XI.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Die Abtretung von gegen YES MDS gerichteten Forderungen bedarf der Zustimmung durch diese.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und anerkannt, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn von YES MDS Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt wurden und keine angemessene Absicherung angeboten wurde. Ist die Leistung von YES MDS unstrittig mangelhaft, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung steht.

IX. Verjährung, Verjährungshemmung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln bei Produkten, Dienst- und Werkleistungen der YES MDS sowie wegen der daraus entstehenden Schäden beträgt 1 Jahr. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt auch für sämtliche gegenüber YES MDS bestehenden Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie mit einem Mangel im Zusammenhang stehen und unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
  2. Die Verjährungsfrist nach Abs.1 Satz 1 gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn YES MDS den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorschriften zum Verbrauchsgüterkaufrecht.
  3. Nacherfüllungsmaßnahmen, also die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Mangelbeseitigung, lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen, sondern hemmen nur die für den ursprünglichen Liefergegenstand geltende Verjährungsfrist um die Dauer der durchgeführten Nacherfüllungsmaßnahme. In der Durchführung der Nacherfüllung durch YES MDS liegt im Zweifel kein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Nr. 1 BGB.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

X. Force Majeure

  1. Ereignisse höherer Gewalt sowie erhebliche, unvorhersehbare und außerhalb der Einflusssphäre von YES MDS bestehende Hindernisse, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Lieferfristenüberschreitung oder Lieferausfälle von Unterlieferanten, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen aufgrund von Energie-, Rohstoff-, oder Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, bei uns oder unseren Lieferanten, befreien YES MDS von den jeweiligen Vertragspflichten entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
  2. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von YES MDS zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Maßnahmen und Hindernisse bzw. die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  3. Verzögert sich die Lieferung durch derartige Maßnahmen und Hindernisse um mehr als 4 Wochen, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt werden bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

XI. Haftungsbeschränkungen

  1. Die Haftung der YES MDS richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet YES MDS nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. eine Verletzung derjenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Schadenersatzansprüche wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der YES MDS ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
  2. Soweit YES MDS nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet, ist die Haftung der YES MDS für Schäden durch die Leistung oder den Liefer- bzw. Leistungsgegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, z.B. an anderen Sachen, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden, ausgeschlossen.
  3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und für die Haftung wegen Unmöglichkeit und Verzug.
  4. Gegen YES MDS gerichtete Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden beschränken sich auf den Betrag der Deckungssumme im Rahmen der von YES MDS abgeschlossenen Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit YES MDS wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet sowie in den Fällen, in denen der Auftraggeber aufgrund einer von YES MDS erklärten Garantie oder Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zu Grunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden.
  5. Die Ersatzpflicht ist ferner ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer/Kunden wirksam beschränkt hat. Dabei wird der Auftraggeber bemüht sein, die Haftungsbeschränkungen in rechtlich zulässigem Umfang auch zu den Gunsten von YES MDS zu vereinbaren.
  6. Soweit die Haftung von YES MDS auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, für Ansprüche gemäß § 823 BGB sowie für Ansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug. Soweit die Haftung der YES MDS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  7. Die Mängelrechte des Auftraggebers sowie alle vertraglichen Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferungen setzen voraus, dass dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB und vergleichbaren Vorschriften ausländischer Rechtsordnungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ansonsten gilt der Mangel als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Beweislast dafür, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, trägt der Auftraggeber.
  8. Für Dienst- und Werkleistungen gilt die Regelung des § 377 HGB entsprechend. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.
  9. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von YES MDS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von YES MDS gilt.

XII. Speicherung und Archivierung von Daten

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund eines Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung bei YES MDS gespeichert. Sämtliche personenbezogene Daten erhält YES MDS vom Vertragspartner ausschließlich in anonymisierter Form. Eine Eingangskontrolle würde zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand führen und findet daher nicht statt.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes bzw. des Abschlusses der Dienst- oder Werkleistungen hinaus archiviert. Eine Ausnahme bilden Daten und Dokumente, für die eine gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Archivierungspflicht besteht. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch YES MDS für Beschädigung oder Verlust aus jedwedem Grund ist ausgeschlossen, soweit nicht vorstehend anders geregelt (vgl. XI.).

XIII. Übernahme/Abwerbung von Mitarbeitern

  1. Soweit dem Auftraggeber durch YES MDS im Rahmen der Vertragserfüllung Mitarbeiter zum Einsatz vor Ort beim Auftraggeber überlassen werden, steht YES MDS bei Übernahme eines solchen Mitarbeiters in ein Anstellungsverhältnis aus der im Rahmen des vorliegenden Vertrages erfolgten Überlassung durch den Auftraggeber ein Vermittlungshonorar zu. Die Höhe der gegenüber YES MDS durch den Auftraggeber zu entrichtenden Vermittlungsgebühr ist wie folgt gestaffelt:
    • Übernahme innerhalb der ersten 3 Monate der Überlassung: 15% des Jahresbruttoeinkommens
    • Übernahme nach mehr als 3 Monaten und bis zu 6 Monaten der Überlassung: 12% des Jahresbruttoeinkommens
    • Übernahme nach mehr als 6 Monaten und bis zu 9 Monaten der Überlassung: 9% des Jahresbruttoeinkommens
    • Übernahme nach mehr als 9 Monaten der Überlassung: 6% des Jahresbruttoeinkommens

    Hierbei gilt als Jahresbruttoeinkommen das Arbeitsentgelt des von der Übernahme betroffenen Mitarbeiters bei YES MDS zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Auftraggeber ohne Nebenzuwendungen zuzüglich der zum jeweils gegebenen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Übernahme des betroffenen Mitarbeiters nach mehr als 12 Monaten erhebt YES MDS keine Vermittlungsgebühr mehr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, YES MDS von der Begründung eines den vorliegenden Vermittlungsgebührenanspruch auslösenden Anstellungsverhältnisses unverzüglich zu informieren. Das Honorar wird bei Begründung des Anstellungsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages, binnen 8 Tagen fällig.

  2. Das Vermittlungshonorar nach Abs. 1 steht YES MDS auch dann zu, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der letzten Überlassung zu einem Anstellungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter kommt. Dem Auftraggeber bleibt es in diesem Fall aber vorbehalten, nachzuweisen, dass die Übernahme des Mitarbeiters nicht auf die vorangegangene Mitarbeiterüberlassung durch YES MDS zurückzuführen ist.
  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Mitarbeiter von YES MDS im Wege einer unlauteren Abwerbung dazu bestimmt, in ein Anstellungsverhältnis zum Auftraggeber zu wechseln (also beispielsweise durch Aufforderung des Auftraggebers an einen Leiharbeitnehmer, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von YES MDS zu ihm zu wechseln), vereinbaren die Vertragsparteien hiermit über die Vermittlungsgebühr nach Abs. 1 hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatseinkommen des betroffenen Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Übernahme zuzüglich der zum jeweils gegebenen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Unwirksamkeit, Datenschutz

  1. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten wird Frankfurt/Main vereinbart. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess. YES MDS ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Sitz zu verklagen.
  2. Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden jedoch keine Anwendung.
  3. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort Geschäftssitz der YES MDS in Friedrichsdorf.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser ALB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel unter Berücksichtigung der in diesem Fall einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.
  5. Sofern von den vorliegenden ALB Versionen in anderen Sprachen als in Deutsch bestehen, ist im Hinblick auf etwaige Auslegungsfragen allein die deutsche Fassung maßgeblich.
  6. YES MDS speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsbeziehung mittels elektronischer Datenverarbeitung nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.

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